Brandschutzkonzepte

Für Sonderbauten wie z. B. Hotels, Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten oder Industriebauten wird bei einem Neubau oder einer Nutzungsänderung ein Brandschutzkonzept gefordert. In diesem werden alle Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, individuell geplant und anschließend auf Planzeichnungen in Verbindung mit einem ausführlichen Textteil dokumentiert.

Das Brandschutzkonzept dient als Nachweis, dass alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden oder bei Abweichungen schutzzielgerecht kompensiert sind.

Die Aufgabe des Fachplaners ist es, ein ganzheitliches und individuelles Konzept zu entwickeln, welches den Schutzzielen der Bauordnung gerecht wird. Eine gute und frühe Planung ist ebenfalls wichtig, um im Sinne der Wirtschaftlichkeit ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Die Erstellung von Brandschutzkonzepten obliegt in NRW staatlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfsachverständigen für den Brandschutz. 

Die Einreichung eines Brandschutzkonzeptes durch uns muss im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.  

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