Gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Betreiber eines Unternehmens verpflichtet, die Gefährdungen in seinem Betrieb zu identifizieren und Maßnahmen gegen diese festzulegen.
Maßnahmen gegen die Entstehung von Bränden gehören unter anderem dazu.
Im Normalfall muss eine Anzahl von 5 % der Beschäftigten regelmäßig als Brandschutzhelfer ausgebildet werden.
Durch meine Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst und meiner langjährigen Erfahrung kann ich die Themen des betrieblichen Brandschutzes verständlich und praxisnah vermitteln.
Sollten Sie sich für eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter als Brandschutzhelfer interessieren, schreiben Sie mich einfach über das Kontaktformular an.
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