Flucht- und Rettungspläne sind ein sehr wichtiger Baustein, um im Gefahrenfall eine geordnete Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen.
Zusätzlich befinden sich Informationen über Standorte von Feuerlöscheinrichtungen und Alarmierungsmöglichkeiten wie Notruftelefone oder Druckknopfmelder auf diesen Plänen.
Der Betreiber muss in der Regel durch eine Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob Flucht- und Rettungspläne erstellt und ausgehangen werden müssen. Dies ist insbesondere dann unerlässlich, wenn sich im Gebäude viele ortsunkundige Personen aufhalten, wenn die Fluchtwegführung nicht geradlinig und eindeutig verläuft oder wenn im Betrieb ein erhöhtes Gefahrenpotential herrscht.
Sollten Flucht- und Rettungspläne gefordert sein, müssen diese auch regelmäßig überprüft werden und immer dem aktuellen Stand entsprechen.
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